Viele ältere und pflegebedürftige Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend in ihrem liebgewonnenen Zuhause verbringen zu können. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ist dies jedoch nur mit einer Betreuung rund um die Uhr möglich. Da ihre Angehörigen vielfach aufgrund der räumlichen Distanz oder eigener beruflicher und familiärer Verpflichtungen nicht in der Lage sind, dies zu leisten, erfreuen sich häusliche Pflegekräfte aus Osteuropa zunehmender Beliebtheit.
Bei der Beschäftigung von Seniorenpflegerinnen aus dem europäischen Ausland gibt es mehrere Formen, die unter http://www.24-stunden-pflege.net/ ausführlich dargestellt werden und sich nicht nur in den Kosten, sondern auch in der rechtlichen Situation deutlich von einander unterscheiden. Da bei einer 24-Stunden-Pflege zu Hause die Kosten nicht unbeträchtlich sein können, entscheiden sich viele Pflegebedürftige für die preisgünstigste Variante, eine selbständig tätige Pflegekraft. Anders als bei Altenpflegerinnen, die von dem Pflegebedürftigen direkt angestellt werden oder von einem ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt wird, gilt für sie nicht der deutsche Mindestlohn. Eine selbständige Pflegerin kann vielmehr ihren Stundensatz selbst festlegen, weshalb sie die marktüblichen Preise unterbieten kann. Außerdem ist sie selbst für die Erledigung der meist sehr umfangreichen Formalitäten zuständig.
Den vergleichsweise niedrigen Kosten steht ein hohes rechtliches Risiko gegenüber, da die Gefahr besteht, dass das Beschäftigungsverhältnis von Behördenseite als Scheinselbständigkeit gewertet wird. Von einer Scheinselbständigkeit wird meist dann ausgegangen, wenn die Betreuungskraft nur einen Auftraggeber hat und im Haushalt der von ihr betreuten pflegebedürftigen Person wohnt. Falls eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird, kann die Beschäftigung rückwirkend als Anstellungsverhältnis gewertet werden, was für den Pflegebedürftigen hohe Nachzahlungen für Sozialabgaben und Einkommenssteuer zur Folge haben kann. Deshalb ist von dieser Beschäftigungsform abzuraten, wenn eine häusliche Pflege rund um die Uhr benötigt wird. Als stundenweise Ergänzung zu einer Pflege durch Angehörige kann eine selbständige Pflegekraft jedoch durchaus sinnvoll sein.
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